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   BSG, 07.07.2022 - B 5 R 87/22 B   

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BSG, 07.07.2022 - B 5 R 87/22 B (https://dejure.org/2022,21208)
BSG, Entscheidung vom 07.07.2022 - B 5 R 87/22 B (https://dejure.org/2022,21208)
BSG, Entscheidung vom 07. Juli 2022 - B 5 R 87/22 B (https://dejure.org/2022,21208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Erwerbsminderung; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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    Rente wegen Erwerbsminderung; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 07.07.2022 - B 5 R 87/22 B
    bb) Eine weitere Divergenz sieht der Kläger zum Urteil des BSG vom 11.12.2019 (B 13 R 7/18 R - BSGE 129, 274 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 22).
  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 07.07.2022 - B 5 R 87/22 B
    Hierzu sind die betreffenden Rechtssätze einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 13) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 07.07.2022 - B 5 R 87/22 B
    Hierzu sind die betreffenden Rechtssätze einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 13) .
  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 36/01 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus BSG, 07.07.2022 - B 5 R 87/22 B
    aa) Der Kläger führt zunächst aus, nach dem Urteil des BSG vom 30.1.2002 (B 5 RJ 36/01 R - juris RdNr 12) gehöre zur Erwerbsfähigkeit auch die ausreichende Fähigkeit, einen Arbeitsplatz aufzusuchen.
  • BSG, 09.09.2021 - B 5 R 149/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 07.07.2022 - B 5 R 87/22 B
    Weiterhin wäre darzulegen gewesen, inwiefern ein solcher Mangel trotz des gesetzlichen Ausschlusses einer Überprüfung unanfechtbarer Vorentscheidungen im Revisionsverfahren (vgl § 202 Satz 1 SGG iVm § 557 Abs. 2 ZPO ) beachtlich sein könnte (vgl BSG Beschluss vom 24.5.2013 - B 1 KR 50/12 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 7.6.2018 - B 9 V 69/17 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 9.9.2021 - B 5 R 149/21 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 6.4.2022 - B 5 R 6/22 B - juris RdNr 7).
  • BSG, 24.05.2013 - B 1 KR 50/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 07.07.2022 - B 5 R 87/22 B
    Weiterhin wäre darzulegen gewesen, inwiefern ein solcher Mangel trotz des gesetzlichen Ausschlusses einer Überprüfung unanfechtbarer Vorentscheidungen im Revisionsverfahren (vgl § 202 Satz 1 SGG iVm § 557 Abs. 2 ZPO ) beachtlich sein könnte (vgl BSG Beschluss vom 24.5.2013 - B 1 KR 50/12 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 7.6.2018 - B 9 V 69/17 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 9.9.2021 - B 5 R 149/21 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 6.4.2022 - B 5 R 6/22 B - juris RdNr 7).
  • BSG, 07.06.2018 - B 9 V 69/17 B

    Hinterbliebenenversorgung nach dem StrRehaG

    Auszug aus BSG, 07.07.2022 - B 5 R 87/22 B
    Weiterhin wäre darzulegen gewesen, inwiefern ein solcher Mangel trotz des gesetzlichen Ausschlusses einer Überprüfung unanfechtbarer Vorentscheidungen im Revisionsverfahren (vgl § 202 Satz 1 SGG iVm § 557 Abs. 2 ZPO ) beachtlich sein könnte (vgl BSG Beschluss vom 24.5.2013 - B 1 KR 50/12 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 7.6.2018 - B 9 V 69/17 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 9.9.2021 - B 5 R 149/21 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 6.4.2022 - B 5 R 6/22 B - juris RdNr 7).
  • BSG, 31.03.2022 - B 5 R 320/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BSG, 07.07.2022 - B 5 R 87/22 B
    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr; zB BSG Beschluss vom 31.3.2022 - B 5 R 320/21 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 06.02.2017 - B 4 AS 47/16 BH

    SGB-II -Leistungen; Kosten der Unterkunft und Heizung; Übernahme weiterer

    Auszug aus BSG, 07.07.2022 - B 5 R 87/22 B
    Unter diesen Umständen hätte der Kläger aufzeigen müssen, weshalb die von ihm als fehlerhaft gerügte Entscheidung des SG über das Befangenheitsgesuch zugleich ein Mangel des Verfahrens vor dem LSG sein kann (vgl BSG Beschluss vom 6.2.2017 - B 4 AS 47/16 BH - juris RdNr 10 mwN; Meßling in Krasney/Udsching/Groth/Meßling, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 8. Aufl 2022, Kap IX RdNr 120).
  • BSG, 06.04.2022 - B 5 R 6/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Auszug aus BSG, 07.07.2022 - B 5 R 87/22 B
    Weiterhin wäre darzulegen gewesen, inwiefern ein solcher Mangel trotz des gesetzlichen Ausschlusses einer Überprüfung unanfechtbarer Vorentscheidungen im Revisionsverfahren (vgl § 202 Satz 1 SGG iVm § 557 Abs. 2 ZPO ) beachtlich sein könnte (vgl BSG Beschluss vom 24.5.2013 - B 1 KR 50/12 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 7.6.2018 - B 9 V 69/17 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 9.9.2021 - B 5 R 149/21 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 6.4.2022 - B 5 R 6/22 B - juris RdNr 7).
  • BSG, 26.07.2023 - B 5 R 76/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht infrage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr; zB BSG Beschluss vom 7.7.2022 - B 5 R 87/22 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 16.11.2022 - B 5 R 121/22 B

    Rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungs- und

    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr, zB BSG Beschluss vom 7.7.2022 - B 5 R 87/22 B - juris RdNr 5 mwN; s dazu auch Meßling in Krasney/Udsching/Groth/Meßling, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 8. Aufl 2022, Kap IX RdNr 303) .
  • BSG, 25.08.2022 - B 5 R 83/22 B

    Höhere Altersrente unter Zugrundelegung zusätzlicher Kindererziehungszeiten und

    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr, zB BSG Beschluss vom 7.7.2022 - B 5 R 87/22 B - juris RdNr 5 mwN; s dazu auch Meßling in Krasney/ Udsching/Groth/Meßling, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 8. Aufl 2022, Kap IX RdNr 303) .
  • BSG, 28.08.2023 - B 5 R 11/23 B
    Nur auf Letztere kann aber eine Divergenz iS von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG gestützt werden (stRspr; zB BSG Beschluss vom 7.7.2022 - B 5 R 87/22 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 06.06.2023 - B 5 R 214/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr; zB BSG Beschluss vom 7.7.2022 - B 5 R 87/22 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 16.06.2023 - B 5 R 21/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht infrage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr; zB BSG Beschluss vom 7.7.2022 - B 5 R 87/22 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 13.06.2023 - B 5 R 32/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr; zB BSG Beschluss vom 7.7.2022 - B 5 R 87/22 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 07.09.2023 - B 5 R 78/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr; zB BSG Beschluss vom 7.7.2022 - B 5 R 87/22 B - juris RdNr 5 mwN) .
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